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Satzung1. Liganame 2. Organe der Hanse-Liga Lübeck sind: Die Hanse-Liga Lübeck wird vom Gesamtvorstand, Kassenwart der Hanse-Liga Lübeck und seinen Beisitzern geleitet. Alle Einnahmen und Ausgaben werden über den Dartverein abgerechnet. Der Dartverein verpflichtet sich eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses des Dartvereins. Wird durch den Spielbetrieb ein Jahresüberschuss erzielt, so wird dieser als zweckgebundene Rücklage in der Bilanz des Dartvereins ausgewiesen. Der Gewinn muss für die Folgesaison verwendet werden. Verluste werden mit Gewinnen der Folgejahre ausgeglichen. Alle zweckgebundenen Spenden und zweckgebunden Sponsorengelder werden nur für Aufwendungen des Ligabetriebs verwendet. Die Revisoren des Dartvereins werden nach Abschluss der Saison alle Einnahmen und Ausgaben des Spielbetriebs prüfen und einen Bericht erstellen. Dieser wird dann Bestandteil des Jahresabschlusses des Dartvereins und wird somit der Mitgliederversammlung vorgelegt. 3. Ligamannschaft / Spieler Ab der Saison 2023-23 gilt, dass jede Mannschaft pro Hin- und Rückrunde einmalig die Möglichkeit hat, mit 5 Spielern anzutreten. Der 6. Spieler wird ausgelost und in beiden Halbzeiten auf die letzte Position gesetzt. Wird der 6. Spieler auf eine andere Positon gesetzt, wird die Halbzeit mit -501 Punkte für den Spieler gewertet. Die Punkte für den 6. Spieler gehen nicht in die Einzelwertung. Die Heimmannschaft entscheidet über das Losverfahren. Es gelten die Regeln für "Freundschaftsspiele", d. h. die Rahmenbedingungen können frei ausgehandelt werden. Vom allgemeinen Spielmodus darf aber nicht abgewichen werden. Es werden keine Geldpreise ausgespielt. Beide Teams sind verpflichtet am Spieltag Spielberichtsbögen vollständig auszufüllen und gegenseitig per Unterschrift des TC zu bestätigen. 4. Spielmodus Eine Spielverlegung muss spätestens vier Wochen nach dem offiziellen Spieltag ausgetragen sein. Ausnahme ist der letzte Spieltag vor der Winterpause. Dieses Spiel muss spätestens vor dem 1. Spieltag im neuen Jahr gespielt sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, so hat die Mannschaft verloren, die das Spiel verlegt haben wollte. Wird das Spiel nach hinten verlegt, so müssen beide Mannschaften, mit Angabe des Spieltages und des neuen Spieltermins, dies der Ligaleitung sofort mitteilen. Beide TC´s können dies per WhatsApp oder SMS an die Nr., die auf dem Spielbogen steht senden. Die Mannschaft, die beim Nachholspiel nicht antritt, hat das Spiel verloren. Eine Spielabsage muss spätestens eine Woche vor dem Spieltag dem gegnerischen TC mitgeteilt werden. Wird diese Frist versäumt ist der Spieltermin verbindlich und kann nicht mehr verlegt werden, außer der TC der gegnerischen Mannschaft stimmt dem neuen Termin zu. Spielverlegungen über den letzten Spieltag der Saison hinaus sind nicht gestattet. Eine Mannschaft muss mit mindestens fünf Spielern antreten. Eine Spielabsage muss spätestens bis donnerstags bis 20 Uhr vor dem Spieltag erfolgen. Beide Teams müssen dies der Ligaleitung anzeigen. Wird diese Frist versäumt, so muss die absagende Mannschaft der gegnerischen Mannschaft 30 € Strafgeld zahlen. Die Geldübergabe muss spätestens am folgenden Dienstag bis 20 Uhr erfolgen. Erfolgt keine Zahlung, so wird der Vorstand informiert und die Mannschaft kann sanktioniert werden, entweder mit Punktabzug, Strafgelder oder Ausschluss aus dem Ligabetrieb. Die letzten beiden Spieltage und das Pokalfinale dürfen nicht verlegt werden. Eine Vorverlegung der Spiele ist allerdings möglich. Für die Spielansetzungen gilt der bei der Anmeldung hinterlegter Heimspieltag. Heimspiele werden nicht mehr gedreht, auch dann nicht, wenn das Spiel bei der Gastmannschaft ausgetragen wird. Die Spielerneuanmeldung muss zusammen mit dem Geld am Ligabürotag bis spätestens 20 Uhr der Ligaleitung persönlich abgegeben werden. Eine Überweisung auf das Vereinskonto ist auch möglich. In diesem Fall bitte den Überweisungsauftrag an den Vorstand übermitteln. Bei nicht fristgemäßer Abgabe bzw. bei Nichtmeldung des nach hinten verlegten Spiel wird ein Strafgeld von 20,00 € fällig. Dies gilt auch bei Abgabe nach 20.00 Uhr und im Wiederholungsfall wird ein Strafgeld in Höhe von 30,00 € fällig. Der Spielberichtsbogen ist leserlich und vollständig auszufüllen. Die Heimmannschaft haftet dafür. Bei nicht ordnungsgemäß ausgefüllten Spielbögen (fehlende Spieler-Nr., unleserliche Positionen etc.) werden die Spielerpunkte annulliert und gleichzeitig das Spielergebnis korrigiert. Bei nicht spielberechtigten Personen wird pro Halbzeit -501 Punkte gewertet. Die Spielergebnisse werden nach dem Spiel per SMS, WhatsApp an den Vorstand übermittelt. Die Ergebnisse und die aktuelle Tabelle werden zeitnah im Internet aktualisiert. Die Ergebnisse sind inoffiziell und können sich durch die Auswertung der Spielberichtsbögen noch verändern. Zugelassen sind alle, außer Bullshooter, handelsüblichen elektronischen Dartautomaten. Das Dartboard muss sich in einer Höhe von 173 cm, gerechnet vom Boden bis zur Mitte des Bull's Eye, befinden. Abweichungen von +/- einem cm sind zulässig. Der Abstand der Abwurflinie beträgt 2,37 m. Die Heimmannschaft hat dafür zu Sorgen, dass die Gastmannschaft die Möglichkeit hat sich mindestens 20 Minuten vor dem offiziellen Spielbeginn einzuwerfen. Sollte die Gastmannschaft der Meinung sein, dass der Abstand zur Abwurflinie nicht korrekt ist, muss dieser nachgemessen werden. Die vom Dartautomaten gezählten Punkte sind in jedem Falle zu akzeptieren. Sollte ein ordnungsgemäßer Wurf nicht zählen, aber eindeutig im Dartboard steckt, so werden diese Punkte als gezählt gewertet. Sollten am Spielabend mehrere Spiele parallel in einem Spiellokal gleichzeitig stattfinden, so muss zwischen den Dartgeräten ein Abstand von 2,50 Meter sein. Sollte es Unstimmigkeiten während der Partie geben, so haben die TC`s untereinander zu klären. Nur in Ausnahmefällen ist der Vorstand in Kenntnis zu setzten, indem beide TC`s auf der Rückseite des Spielbogens über den Vorfall berichten. Die Partie wird zu Ende gespielt. Die Entscheidung des Ligavorstandes ist dann endgültig und für beide Teams bindend. Die siegreiche Mannschaft erhält 2 Mannschaftspunkte, bei Unentschieden 1 Punkt. Sollten Mannschaften am Spieltag Mannschaftspunktgleich sein, so entscheiden die Differenzpunkte über die Platzierung. Sollte auch diese gleich sein, so wird der direkte Vergleich gewertet. Tritt eine Mannschaft nicht zum Ligaspiel an, so wird das Spiel 1000:0 für die andere Mannschaft gewertet. In der Einzelrangliste bekommt jeder Spieler, der auf dem Spielbogen eingetragen wurde 700 Punkte. Bei Abweichungen im Spielberichtbogen bzgl. Summe der Einzelpunkte und Mannschaftsergebnis, hat die Summe der Einzelpunkte Vorrang. Pokalspiele sind Pflichtspiele. Tritt eine Mannschaft im Hin- oder Rückspiel nicht an, so ist diese automatisch aus dem Pokalwettbewerb ausgeschieden! 5. Saisonbeginn / Anmeldung der Teams und Spieler Die TC´s der Mannschaften müssen spätestens am offiziellen Anmeldetermin die Mannschaft für den Spielbetrieb anmelden. Die Delegiertenversammlung kann beschließen, dass jede Mannschaft mit einer Verwaltungspauschale belegt wird. Dadurch sollen Kosten, wie z. B. Pokale, Spielbögen, Abschlussfeier etc. gedeckt werden. 6. Ligazusammenstellung Alle Mannschaften sollen gleichmäßig auf die einzelnen Ligen verteilt sein, sodass alle Ligen die gleiche Anzahl von Spieltagen haben. Eine Liga sollte aus 8 bis 10 Mannschaften gebildet werden und darf 5 Mannschaften nicht unterschreiten. Der Vorstand nimmt die Ligaeinteilung vor, grundsätzlich sollen aber die Ergebnisse der abgelaufenen Saison zu Grunde gelegt werden. Grundsätzlich gibt es zwei Aufsteiger in die nächst höhere Liga und zwei Absteiger. Wird die Liga aufgestockt, oder Mannschaften melden nicht mehr für die neue Saison, so wird die Liga aus der tieferen Liga aufgestockt. Wird die Liga verkleinert, werden dementsprechend mehr als 2 Mannschaften absteigen. Auf Antrag des TC kann sich eine Mannschaft für eine höhere Liga anmelden. Der Vorstand entscheidet darüber. 7. Ausscheiden von Mannschaften während der Saison 8. TC-Versammlungen 9. Förderpreise/Jugendförderung/Senioren 10. Datenschutz Die erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Spielername, Vereins- bzw. Teamname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung werden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Sportbetriebes verarbeitet und genutzt. Eine Datenübermittlung an Dritte und eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt. Bei Beendigung der Ligasaison werden die personenbezogenen Daten auf schriftlichen Antrag gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht. Die Personen willigen auch ein, dass der DSV St. Jürgen Lübeck e.V. persönliche Daten und Bilder von sportbezogenen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen auf der Website bzw. Social Media Seiten des Vereins und Startgemeinschaften an denen der Verein beteiligt ist, oder sonstiger Vereinspublikationen veröffentlicht und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung ohne spezielle Einwilligung weitergibt. Abbildungen von genannten Einzelpersonen oder Kleingruppen bedürfen einer Einwilligung der abgebildeten Personen. 11. Ligaauflösung / Änderungen der Satzung
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