|
||||||||||
JugendbeitragsordnungDen Aufnahmeantrag können Sie hier downloaden.Auf der Grundlage von § 9 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 04.08.2008 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen. In den Mitgliedsbeiträgen sind alle Startgelder für den Ligaspielbetrieb, Vereinsmeisterschaft, vom Vorstand genehmigte offizielle Team- und Einzeldartturniere und die unentgeltliche Nutzung der Dartsportanlagen an Trainings- und Ligaspieltagen enthalten. Derzeit beträgt der monatlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten. Darüber hinaus ist der Verein berechtigt, Mitgliedsbeiträge vom Landessportverband Schleswig-Holstein, sonstigen Dachverbänden und andere beschlossene umlagenfähige Kosten als Jahresumlage an seinen Mitgliedern weiter zu berechnen. Die Jahresumlage ist nach Verkündigung zum nächsten Quartal in einer Summe fällig. Die Umlage für die Beiträge an die Sportverbände beträgt zurzeit 3,00 € für Jugendliche ab 16 Jahren im Jahr. Die Beiträge sind jeweils fällig zum 1.1., 1.4, 1.7, 1.10. für 3 Monate im Voraus. Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten oder beim Ausscheiden zu erstatten sind, ist der Monat mit 30 und das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen. Die Beitragsordnung vom 21.07.2007 verliert Rückwirkend zum 01.08.2008 ihre Gültigkeit.
Lübeck, den 04.08.2008 |
||||||||||