Beitragsordnung
Free-Darts für unsere Mitglieder
Auf der Grundlage von § 9 unserer
Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 01.08.2004 die
nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge
richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit
einzelner Mitgliedergruppen.
In den Mitgliedsbeiträgen sind
alle Startgelder für Meisterschaftsspiele und der Mannschaftspokal,
Vereinsmeisterschaft, vom Vorstand genehmigte offizielle Team- und
Einzeldartturniere und die unentgeltliche Nutzung der Dartsportanlagen im Schöneck
enthalten.
Zum 01.08.2004 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag:
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E-Darts incl. Steel-Darts |
Steel-Darts |
bei
Jugendlichen bis 14 Jahre |
2,00 € |
-,-- € |
bei
Jugendlichen von 15 - 18 Jahre |
4,00 € |
2,00 € |
bei
Studenten und Auszubildenden |
5,50 € |
2,50 € |
bei
Rentnern und Pensionären |
6,00 € |
3,00 € |
bei
Wehr- oder Zivildienstleistenden |
6,00 € |
3,00 € |
bei
Arbeitslosen |
6,00 € |
3,00 € |
bei
aktiven Mitgliedern |
6,50 € |
4,00 € |
bei
Familien (mit Kindern bis 18 Jahre) |
13,00 € |
8,00 € |
bei
passiven Mitgliedern |
2,00 € |
2,00 € |
bei
Firmen u. sonst. juristischen Personen |
5,00 € |
5,00 € |
Für die
Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen
geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte
Betrag zu entrichten. Darüber hinaus ist der Verein berechtigt, Mitgliedsbeiträge
vom Landessportverband Schleswig-Holstein und sonstigen Dachverbänden als
Jahresumlage an seinen Mitglieder weiter zu berechnen. Die Jahresumlage ist nach
Verkündigung zum nächsten Quartal in einer Summe fällig. Die Umlage beträgt
zur Zeit 5,00 € für Erwachsene und 2,50 € für Jugendliche im Jahr.
Die Beiträge
sind jeweils fällig zum 1.1., 1.4, 1.7, 1.10. für 3 Monate im Voraus. Soweit
bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten oder
beim Ausscheiden zu erstatten sind, ist der Monat mit 30 und das Jahr mit 360
Tagen zu berechnen.
Die
Beitragsordnung vom 03.08.2003 verliert mit dem Ablauf des 31.07.2004 ihre Gültigkeit.
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