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Protokolle der Hanse-Liga Deligiertenversammlungen findet ihr hier:

Prokolle der HL-Sitzungen




Satzung

1. Liganame
Die Liga führt den Namen Hanse-Liga Lübeck.

2. Organe der Hanse-Liga Lübeck sind:
· Der Gesamtvorstand des Darts Sport Verein St. Jürgen von 1999 Lübeck e. V. (kurz Dartverein genannt)
· Beisitzer aus Vertreter der Ligamannschaften (muss nicht Vereinsmitglied sein)
· Der Kassenwart der Hanse-Liga Lübeck
· Der Protokollführer der Hanse-Liga Lübeck
· Die Delegiertenversammlung, bestehen aus einem stimmberechtigten Vertreter jeder Mannschaft.

Die Hanse-Liga Lübeck wird vom Gesamtvorstand, Kassenwart der Hanse-Liga Lübeck und seinen Beisitzern geleitet. Alle Einnahmen und Ausgaben werden über den Dartverein abgerechnet. Der Dartverein verpflichtet sich eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses des Dartvereins. Wird durch den Spielbetrieb ein Jahresüberschuss erzielt, so wird dieser als zweckgebundene Rücklage in der Bilanz des Dartvereins ausgewiesen. Der Gewinn muss für die Folgesaison verwendet werden. Verluste werden mit Gewinnen der Folgejahre ausgeglichen. Alle zweckgebundenen Spenden und zweckgebunden Sponsorengelder werden nur für Aufwendungen des Ligabetriebs verwendet.

Die Revisoren des Dartvereins werden nach Abschluss der Saison alle Einnahmen und Ausgaben des Spielbetriebs prüfen und einen Bericht erstellen. Dieser wird dann Bestandteil des Jahresabschlusses des Dartvereins und wird somit der Mitgliederversammlung vorgelegt.

3. Ligamannschaft / Spieler
Grundsätzlich ist jeder Dartspieler für die Hanse-Liga-Lübeck spielberechtigt. Der jeweilige TC der Mannschaft muss die einzelnen Spieler mit bürgerlichen Namen und Spielernamen, beim Vorstand anmelden. Die Teilnahme am Hanse-Pokal ist freiwillig. Das Startgeld für die Hanse-Liga beträgt einmalig 10 € pro Mannschaft und jeweils 4,00 € pro Spieleranmeldung mit der Anmeldung der Mannschaft und bei Nachmeldungen während der Saison 5,00 €. Die Spieler werden am Spielabend auf der Rückseite des offiziellen Spielbogens angemeldet. Die Anmeldegebühr von 5,00 € pro Spieler ist, von der jeweiligen Mannschaft, spätestens am Abgabetermin des Spielbogens im Ligabüro zu entrichten. Bei Zahlungsverzug ist der Spieler automatisch für den Ligabetrieb gesperrt. Nach Zahlungseingang ist der angemeldete Spieler für zwei weitere Spieltage gesperrt. Alle Spieler sind sofort spielberechtigt, allerdings dürfen maximal zwei nachgemeldete Spieler, am Spielabend eingesetzt werden. Die weitere Ausnahme ist, wenn ein Spieler innerhalb der Saison die Mannschaft wechselt. Der Spieler muss zuerst bei der alten Mannschaft abgemeldet sein. Nach der Anmeldung bei der neuen Mannschaft ist er für die nächsten beiden Pflichtspiele gesperrt. Mannschaften, die am Hanse-Pokal teilnehmen, gilt der Pokalspieltag auch als Pflichtspieltag, auch wenn die Mannschaft bereits ausgeschieden ist. An den letzten beiden Pflichtspieltagen werden keine Spieleranmeldungen angenommen. Spielberechtigt für den Hanse-Pokal sind nur Spieler, die bis spätestens am letzten Spieltag des Jahres auf dem Spielbogen angemeldet wurden.

Ab der Saison 2023-23 gilt, dass jede Mannschaft pro Hin- und Rückrunde einmalig die Möglichkeit hat, mit 5 Spielern anzutreten. Der 6. Spieler wird ausgelost und in beiden Halbzeiten auf die letzte Position gesetzt. Wird der 6. Spieler auf eine andere Positon gesetzt, wird die Halbzeit mit -501 Punkte für den Spieler gewertet. Die Punkte für den 6. Spieler gehen nicht in die Einzelwertung. Die Heimmannschaft entscheidet über das Losverfahren.

Es gelten die Regeln für "Freundschaftsspiele", d. h. die Rahmenbedingungen können frei ausgehandelt werden. Vom allgemeinen Spielmodus darf aber nicht abgewichen werden. Es werden keine Geldpreise ausgespielt. Beide Teams sind verpflichtet am Spieltag Spielberichtsbögen vollständig auszufüllen und gegenseitig per Unterschrift des TC zu bestätigen.

4. Spielmodus
Eine Mannschaft besteht am Spieltag aus sechs Spielern und maximal vier Auswechselspielern. Vor dem Spiel müssen alle Auswechselspieler im Spielbogen aufgeführt sein. Nichtbesetzte Auswechselspieler müssen auf dem Spielbogen entwertet werden. Während des Spiels ist eine Änderung nicht mehr möglich. Die Heimmannschaft beginnt die erste Halbzeit jeweils als Spieler 1 und 3, die Gäste als Spieler 2 und 4. Zur Halbzeit kann jede Mannschaft maximal vier Spieler auswechseln. Zunächst wird 501-Master-Out gespielt. Wird nicht innerhalb von 15 Runden das Spiel beendet, so werden die Restpunkte der Spieler aufgeschrieben. Danach wird ein 7-Runden-High-Score gespielt.

Eine Spielverlegung muss spätestens vier Wochen nach dem offiziellen Spieltag ausgetragen sein. Ausnahme ist der letzte Spieltag vor der Winterpause. Dieses Spiel muss spätestens vor dem 1. Spieltag im neuen Jahr gespielt sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, so hat die Mannschaft verloren, die das Spiel verlegt haben wollte. Wird das Spiel nach hinten verlegt, so müssen beide Mannschaften, mit Angabe des Spieltages und des neuen Spieltermins, dies der Ligaleitung sofort mitteilen. Beide TC´s können dies per WhatsApp oder SMS an die Nr., die auf dem Spielbogen steht senden. Die Mannschaft, die beim Nachholspiel nicht antritt, hat das Spiel verloren. Eine Spielabsage muss spätestens eine Woche vor dem Spieltag dem gegnerischen TC mitgeteilt werden. Wird diese Frist versäumt ist der Spieltermin verbindlich und kann nicht mehr verlegt werden, außer der TC der gegnerischen Mannschaft stimmt dem neuen Termin zu. Spielverlegungen über den letzten Spieltag der Saison hinaus sind nicht gestattet. Eine Mannschaft muss mit mindestens fünf Spielern antreten. Eine Spielabsage muss spätestens bis donnerstags bis 20 Uhr vor dem Spieltag erfolgen. Beide Teams müssen dies der Ligaleitung anzeigen. Wird diese Frist versäumt, so muss die absagende Mannschaft der gegnerischen Mannschaft 30 € Strafgeld zahlen. Die Geldübergabe muss spätestens am folgenden Dienstag bis 20 Uhr erfolgen. Erfolgt keine Zahlung, so wird der Vorstand informiert und die Mannschaft kann sanktioniert werden, entweder mit Punktabzug, Strafgelder oder Ausschluss aus dem Ligabetrieb.

Die letzten beiden Spieltage und das Pokalfinale dürfen nicht verlegt werden. Eine Vorverlegung der Spiele ist allerdings möglich. Für die Spielansetzungen gilt der bei der Anmeldung hinterlegter Heimspieltag. Heimspiele werden nicht mehr gedreht, auch dann nicht, wenn das Spiel bei der Gastmannschaft ausgetragen wird.
 
Der Spielberichtsbogen ist spätestens auf den folgenden Sonntag bis 12 Uhr und das Endergebnis am Spielabend an den Vorstand zu übermitteln. Wenn diese Frist verstrichen ist, wird ein Strafgeld in Höhe von 5 € fällig. Im Wiederholungsfall kann das Strafgeld erhöht werden. Die Heimmannschaft haftet dafür.

Die Spielerneuanmeldung muss zusammen mit dem Geld am Ligabürotag bis spätestens 20 Uhr der Ligaleitung persönlich abgegeben werden. Eine Überweisung auf das Vereinskonto ist auch möglich. In diesem Fall bitte den Überweisungsauftrag an den Vorstand übermitteln. Bei nicht fristgemäßer Abgabe bzw. bei Nichtmeldung des nach hinten verlegten Spiel wird ein Strafgeld von 20,00 € fällig. Dies gilt auch bei Abgabe nach 20.00 Uhr und im Wiederholungsfall wird ein Strafgeld in Höhe von 30,00 € fällig. Der Spielberichtsbogen ist leserlich und vollständig auszufüllen. Die Heimmannschaft haftet dafür. Bei nicht ordnungsgemäß ausgefüllten Spielbögen (fehlende Spieler-Nr., unleserliche Positionen etc.) werden die Spielerpunkte annulliert und gleichzeitig das Spielergebnis korrigiert. Bei nicht spielberechtigten Personen wird pro Halbzeit -501 Punkte gewertet.

Die Spielergebnisse werden nach dem Spiel per SMS, WhatsApp an den Vorstand übermittelt. Die Ergebnisse und die aktuelle Tabelle werden zeitnah im Internet aktualisiert. Die Ergebnisse sind inoffiziell und können sich durch die Auswertung der Spielberichtsbögen noch verändern.

Zugelassen sind alle, außer Bullshooter, handelsüblichen elektronischen Dartautomaten. Das Dartboard muss sich in einer Höhe von 173 cm, gerechnet vom Boden bis zur Mitte des Bull's Eye, befinden. Abweichungen von +/- einem cm sind zulässig. Der Abstand der Abwurflinie beträgt 2,37 m. Die Heimmannschaft hat dafür zu Sorgen, dass die Gastmannschaft die Möglichkeit hat sich mindestens 20 Minuten vor dem offiziellen Spielbeginn einzuwerfen. Sollte die Gastmannschaft der Meinung sein, dass der Abstand zur Abwurflinie nicht korrekt ist, muss dieser nachgemessen werden. Die vom Dartautomaten gezählten Punkte sind in jedem Falle zu akzeptieren. Sollte ein ordnungsgemäßer Wurf nicht zählen, aber eindeutig im Dartboard steckt, so werden diese Punkte als gezählt gewertet. Sollten am Spielabend mehrere Spiele parallel in einem Spiellokal gleichzeitig stattfinden, so muss zwischen den Dartgeräten ein Abstand von 2,50 Meter sein.

Sollte es Unstimmigkeiten während der Partie geben, so haben die TC`s untereinander zu klären. Nur in Ausnahmefällen ist der Vorstand in Kenntnis zu setzten, indem beide TC`s auf der Rückseite des Spielbogens über den Vorfall berichten. Die Partie wird zu Ende gespielt. Die Entscheidung des Ligavorstandes ist dann endgültig und für beide Teams bindend.

Die siegreiche Mannschaft erhält 2 Mannschaftspunkte, bei Unentschieden 1 Punkt. Sollten Mannschaften am Spieltag Mannschaftspunktgleich sein, so entscheiden die Differenzpunkte über die Platzierung. Sollte auch diese gleich sein, so wird der direkte Vergleich gewertet. Tritt eine Mannschaft nicht zum Ligaspiel an, so wird das Spiel 1000:0 für die andere Mannschaft gewertet. In der Einzelrangliste bekommt jeder Spieler, der auf dem Spielbogen eingetragen wurde 700 Punkte. Bei Abweichungen im Spielberichtbogen bzgl. Summe der Einzelpunkte und Mannschaftsergebnis, hat die Summe der Einzelpunkte Vorrang. Pokalspiele sind Pflichtspiele. Tritt eine Mannschaft im Hin- oder Rückspiel nicht an, so ist diese automatisch aus dem Pokalwettbewerb ausgeschieden!

5. Saisonbeginn / Anmeldung der Teams und Spieler
Die Saison beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni d. n. Jahres. Eine Saison darf nicht in den Sommerferien beginnen bzw. enden.

Die TC´s der Mannschaften müssen spätestens am offiziellen Anmeldetermin die Mannschaft für den Spielbetrieb anmelden. Die Delegiertenversammlung kann beschließen, dass jede Mannschaft mit einer Verwaltungspauschale belegt wird. Dadurch sollen Kosten, wie z. B. Pokale, Spielbögen, Abschlussfeier etc. gedeckt werden.

6. Ligazusammenstellung
Die Einteilung der Mannschaften in die einzelnen Ligen erfolgt durch die Kriterien und Ergebnisse der letzten Saison. Sollte eine Liga nicht genügend Mannschaften haben oder bei Neuanmelden von spielstarken Mannschaften, so kann der Vorstand oder die konstituiere Delegiertenversammlung beschließen, dass Mannschaften in eine höhere Liga gesetzt werden. Sollte ein Verein in der vorherigen Saison mehrere Mannschaften als 2., 3. usw. Mannschaft in der Hanseliga gespielt haben, und eine oder mehrere Mannschaften nicht mehr für die neue Saison anmeldet sein, so nimmt die verbliebenden Mannschaften den Platz, der nicht mehr gemeldeten Mannschaft in der Reihenfolge ein.

Alle Mannschaften sollen gleichmäßig auf die einzelnen Ligen verteilt sein, sodass alle Ligen die gleiche Anzahl von Spieltagen haben. Eine Liga sollte aus 8 bis 10 Mannschaften gebildet werden und darf 5 Mannschaften nicht unterschreiten. Der Vorstand nimmt die Ligaeinteilung vor, grundsätzlich sollen aber die Ergebnisse der abgelaufenen Saison zu Grunde gelegt werden. Grundsätzlich gibt es zwei Aufsteiger in die nächst höhere Liga und zwei Absteiger. Wird die Liga aufgestockt, oder Mannschaften melden nicht mehr für die neue Saison, so wird die Liga aus der tieferen Liga aufgestockt. Wird die Liga verkleinert, werden dementsprechend mehr als 2 Mannschaften absteigen. Auf Antrag des TC kann sich eine Mannschaft für eine höhere Liga anmelden. Der Vorstand entscheidet darüber.

7. Ausscheiden von Mannschaften während der Saison
Meldet sich eine Mannschaft während der Saison vom Spielbetrieb ab und hat zum Zeitpunkt nicht alle Vorrundenspiele der Liga gespielt, so werden alle Ergebnisse und Einzelranglistenpunkte zu den Spielen annulliert. Scheidet die Mannschaft während der Rückrunde aus der Liga, so werden alle Ergebnisse und Einzelranglistenpunkte zu den Spielen ab dem 1. Spieltag der Rückrunde annulliert.

8. TC-Versammlungen           
Es werden mehrere Delegiertenversammlungen (Pflichtversammlungen) in einer Saison abgehalten. Bei unentschuldigten Fehlen wird ein Strafgeld in Höhe von 10,00 € fällig. Bei Verhinderung muss das Team für ein Ersatzmitglied sorgen, sonst wird auch dann das Strafgeld fällig.

9. Förderpreise/Jugendförderung/Senioren
Durch die Hanse-Liga soll u. a. die Jugend für den Dartssport begeistert und gefördert werden. In diesem Zusammenhang wird eine dauerhafte Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Schleswig-Holstein angestrebt. Jugendliche die am 01.07. des Jahres noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, gelten für die Saison als Jugendspieler. Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere des Gaststättenbesuches ist die jeweilige Mannschaft verantwortlich. Senioren sind alle Spieler, die am 01.07. des Jahres das 60. Lebensjahr vollendet haben.

10. Datenschutz
Alle Personen, die als Spieler oder sonstige in dem Anmeldeformular zur Hanse-Liga angegebenen Personen, erkennen die Datenschutzerklärung der Hanse-Liga in der aktuellen Version an. Die aktuelle Version ist auf der Website der Hanse-Liga einsehbar.

Die erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Spielername, Vereins- bzw. Teamname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung werden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Sportbetriebes verarbeitet und genutzt. Eine Datenübermittlung an Dritte und eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt. Bei Beendigung der Ligasaison werden die personenbezogenen Daten auf schriftlichen Antrag gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht.

Die Personen willigen auch ein, dass der DSV St. Jürgen Lübeck e.V. persönliche Daten und Bilder von sportbezogenen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen auf der Website bzw. Social Media Seiten des Vereins und Startgemeinschaften an denen der Verein beteiligt ist, oder sonstiger Vereinspublikationen veröffentlicht und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung ohne spezielle Einwilligung weitergibt. Abbildungen von genannten Einzelpersonen oder Kleingruppen bedürfen einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

11. Ligaauflösung / Änderungen der Satzung
Die Delegiertenversammlungen kann mit einer 2/3 Mehrheit Änderungen der Satzung beschließen. Eine Auflösung der Liga kann nur von der Mitgliederversammlung des Dartvereins mit 2/3 Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.


Lübeck, den 01.09.2023


Stand: September 2021

© Darts Sport Verein St. Jürgen von 1999 Lübeck e. V.